Frauen im Alter von 18 bis 35 Jahren, die mindestens ein gesundes Kind haben. In allen Fällen wird die Anonymität der Spenderin bewahrt. Aus diesem Grunde, auch wenn es möglich ist, sich eine eigene Spenderin zu finden, ist damit zu rechnen, daß ihre Oozyten für eine andere Patientin verwendet werden.
Bei jeder Spenderin wird ihre Anamnese festgestellt und ihr Gesundheitszustand untersucht, um übertragbare Krankheiten und pathologische, die Fertilität ungünstig bewirkende Zustände auszuschließen. Weiter werden Blutteste, genetische und psychologische Untersuchungen vorgenommen. Blutteste werden nach 6 Monaten wiederholt.
Eizellenempfängerin
Diese Patientinnen werden auf Grund einer Indikation des Arztes in spezialisierter Ambulanz auf die Warteliste im embryologischen Labor (RNDr. Zakova) eingetragen.
1. Der Reihenfolge nach werden die Kandidatinnen schriftlich gebeten, eine Anzahlung von 5000,- Kronen an der Kasse der Klinik für Gynekologie und Geburtshilfe zu begleichen. Dieser Betrag ist zur Deckung der mit Eizellenspenden verbundenen Kosten bestimmt.
2. Nach dem Eintragen in die Liste ist es unerläßlich die Untersuchung und das Einfrieren des Partnersamens durchzuführen (auch in den Fällen, wo die Methode der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion in die Oozyten anzuwenden ist). Die Samenentnahme und das Einfrieren wird Dienstags, Donnerstags 7:30 – 9:00 Uhr nach Vorbestellung (Kl. 441,) vorgenommen. Das Sameneinfrieren wird mit einer Summe von 1500,- Kronen vergütet. Die Zahlung erfolgt am Tage der Entnahme an der Kasse der Klinik für Gynekologie und Geburtshilfe.
Eingriffsgang
1. Für die Empfängerin sind max. 5 Eizellen (Oozyten von einer Spenderin) in einem Zyklus angewendet.
2. Die gespendeten Oozyten werden vom aufgetauten Partnersamen befruchtet. Im Falle einer Befruchtung und Entstehung von Embryonen werden alle Embryonen eingefroren und bis zum Zeitpunkt einer wiederholten Untersuchung der Spenderin (180 Tage) gelagert.
3. Mit dem Entnahmedatum, der Anzahl von zu befruchtenden und befruchteten Oozyten und der Anzahl von eingefrorenen Embyronen wird die Empfängerin schriftlich bekanntgemacht.
4. Nach dem Ablauf einer halbjährigen Frist und im Falle negativer Testergebnisse der Spenderin wird die Empfängerin aufgefordert, sich in unsere Klinik zur Beratungsstelle des betreffenden Arztes zur Vorbereitung auf den Transfer der aufgetauten Embryonen einzufinden.
5. Vor der Durchführung vom Embryonentransfer werden der Empfängerin die mit Kultivierung der Eizellen/Embryonen verbundene Aufwände verrechnet.
6. Auch wenn es nicht zur Befruchtung der gespendeten Oozyten kommt, sind die mit der Durchführung des Eingriffs verbundene Kosten unbedingt zu bestreiten.
7. Im Falle einer Nichtbefruchtung von Oozyten kann der Eingriff mit Berücksichtigung der Stelle auf der Reihenfolgeliste und nach nochmaligem Erlegen einer Anzahlung wiederholt werden
8. Falls die Patientin nicht schwanger wird, wird sie nach Verabredung wieder auf die Warteliste eingetragen.